Wechselfrist von Oktober bis November: Startrechtswechsel
Am 01. Oktober beginnt die Wechselfrist. Der Schlusstermin für alle Athleten und Athletinnen, die zum 01.01.2027 für einen neuen Verein Starten möchten, ist der 30. November. Bis zu diesem Termin muss der Geschäftsstelle des Hessischen Leichtathletik-Verbandes der Wechselantrag des neuen Vereins vorliegen.
Bevorzugt kann der Antrag online über Phoenix II gestellt werden. Die Anleitung dazu finden Sie hier.
Sollten Sie sich für den schriftlichen Antrag über den DLV-Vordruck, den Sie hier finden, entscheiden muss dieser gem. DLO §4.3 folgendes enthalten:
- Verzichtserklärung des Athleten auf das Startrecht bei dem bisherigen Verein
- Freigabe des alten Vereins bzw. ein Nachweis über die Freigabeanforderung
Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nach dem 30. November eingehen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden. Diese schreibt eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vor.
Bitte beachten Sie, dass bei Athleten ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein Zusatzformular an startpass(@)hlv.de eingereicht werden muss: Persönliche Erklärung
Leichtathletik- und Startgemeinschaften
Die Gründung/Auflösung/Änderung einer Leichtathletik- oder Start-Gemeinschaft muss ebenfalls im Zeitraum zwischen dem 01.10.2026 und 30.11.2026 mit Wirkung zum 01. Januar 2027 in der Geschäftsstelle des Hessischen Leichtathletik-Verbandes eingereicht werden.
Die Einzelheiten sind in der Leichtathletik-Ordnung § 2, Leichtathletik-Gemeinschaften (LG) und Startgemeinschaften (StG), nachzulesen.
Das zu verwendende Antragsformular für StGs und ein Mustervertrag für LGs stehen auf der Homepage des Hessischen Leichtathletik-Verbandes zum Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen, wie beispielsweise die Aufnahme einer weiteren Altersklasse in eine StG, in der laufenden Saison nicht möglich sind, sondern erst wieder im Zeitraum vom 01.10.2027 bis 30.11.2027 für das Folgejahr.
Anträge per Mail sind an startpass(@)hlv.de zu richten.